84. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinfurt zur Änderung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" zur Ergänzung von Konzentrationszonen
Der 84. Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinfurt zur Änderung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" zur Ergänzung von Konzentrationszonen liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 12.08.2022 (einschließlich) zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 237 oder - 238 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund Sommerferien um 2 Wochen ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung

