72. Flächennutzungsplanänderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48c - Neustraße-Ost (Steinfurt-Borghorst)
Der 72. Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48c "Neustraße-Ost" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Zeit vom 29.11.2013 bis 10.01.2014 (einschließlich) zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Jedermann hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus in der Zeit vom 24.12.2013 bis zum 01.01.2014 (einschließlich) geschlossen ist.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
