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Wohnungseigentum

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Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht die Bildung von Wohnungseigentum (Sondereigentum an einer Wohnung) und von Teileigentum (Sondereigentum an "nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen"). Wohnungs- und Teileigentum können nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Als Nachweis dazu dient die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit den dazu gehörigen Aufteilungsplänen.



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Zeiger neutral - blau Unterlagen für Wohnungseigentum

Kontakte:

Nicole Wittjohann (Sachbearbeiterin)
Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten Bauaufsicht, Denkmalschutz und Stadtplanung
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-230

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

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Telefon: 02552 / 925-0
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