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Vollstreckungsinnendienst

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Nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist für die Beitreibung von Geldforderungen die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde zuständig. Die Vollstreckungsbehörde wird immer dann tätig, wenn Zahlungspflichtige ihren Zahlungsverpflichtungen auch nach der Mahnung nicht nachkommen.

Für öffentlich-rechtliche Forderungen darf die Stadtkasse selbständig Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören Konto- und Lohnpfändungen, Beauftragung des/der Vollziehungsbeamten/in für Sachpfändungen vor Ort (Hausdurchsuchung) usw.

Privatrechtliche Forderungen der Kreisstadt Steinfurt werden nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung verfolgt. Falls kein vollstreckbarer Titel vorliegt, leitet die Stadtkasse das amtsgerichtliche Mahnverfahren ein. 

Nach den gleichen Vorschriften werden auch Amtshilfeersuchen anderer Behörden in der Vollstreckungsbehörde bearbeitet. 

Sofern Zahlungsschwierigkeiten bestehen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der Vollstreckungsbehörde auf, um Vollstreckungsmaßnahmen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, zu vermeiden.



Zeiger neutral - blau Sachgebiet Stadtkasse
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen
Zeiger neutral - blau Sachgebiet Stadtkasse
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Gebühren:

Für Vollstreckungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Sie betragen mindestens 20,00 Euro.

Kontakte:

Herr Kücükdeveci (Sachbearbeiter)
Buchstaben: A - J
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-461
Frau Schulze Diekhoff (Vollziehungsbeamtin)
Buchstaben: K - S
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-135
  • stellvertretende Kassenleiterin
Frau Waterkamp (Kassenleiterin)
Buchstaben: T - Z
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-136

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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