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Ja (Yes) Nein (No)

Satzung gem. § 35 (6) Baugesetzbuch (BauGB) über die Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich "Wilmsberg / südlich Haferkamp / Ergänzung" der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)

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Sonstiges

Der Satzungsentwurf gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) über die Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich "Wilmsberg / südlich Haferkamp / Ergänzung" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2  BauGB nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 09.08.2019 bis 17.09.2019 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.

Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus,  Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.

Übersichtsplan mit Geltungsbereich gesamt Außenbereichssatzung "Wilmsberg / südlich Haferkamp / Ergänzung"

Übersichtsplan Außenbereichssatzung "Wilmsberg / südlich Haferkamp / Ergänzung"

Flurkartenauszug Außenbereichssatzung "Wilmsberg / südlich Haferkamp / Ergänzung"



Zeiger neutral - blau Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

N. N. (Sachbearbeiter)
Stadtplanung Steinfurt-Borghorst
vCard
Telefon 02552 / 925-240

leer
Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
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