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Bebauungsplan Nr. 66a Wilmsberg Süd II / südlicher Teil - Aufstellung (Steinfurt-Borghorst)

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Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66a „Wilmsberg-Süd II / südlicher Teil“ der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 zur Einsichtnahme zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.

Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht, erstellt durch das Büro Landschaftsarchitektur Ulrich Schultewolter, Telgte, (Stand: 22.02.2018), mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere,      Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstigen Sach  gütern, sowie der Ermittlung und Benennung der erforderlichen externen Ausgleichsflächen.
  • Artenschutzprüfung der Stufe I, erstellt durch das Büro Landschaftsarchitektur Ulrich   Schultewolter, Telgte, (Stand: 31.07.2017), mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die planungsrelevanten Tierarten,

    Auf folgende Arten verfügbarer Umweltinformationen zum Schutzgut Boden wird außerdem hingewiesen:

  • Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten / Verzeichnis über schädliche   Bodenveränderungen und Verdachtsflächen des Kreises Steinfurt,
  • Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst NRW).

    Die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen folgender Behörden:

  • Kreis Steinfurt, Stellungnahme vom 18.09.2017 mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Naturschutz und Landschaftspflege sowie Wasserwirtschaft.
  • Landwirtschaftskammer NRW vom 25.09.2017 mit Informationen zur Durchführung der  notwendigen Kompensationen außerhalb des Plangebietes

Anregungen können während der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 238 bis 240, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a (6) BauGB i.V.m. § 3 (2) Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Übersichtsplan BPlan 66a - Aufstellung

Flurkartenauszug BPlan 66a - Aufstellung



Zeiger neutral - blau Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

N. N. (Sachbearbeiter)
Stadtplanung Steinfurt-Borghorst
vCard
Telefon 02552 / 925-240

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
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