Bebauungsplan Nr. 55 - nördlich Kläranlage Nord / südlich L590 - 3. Änderung (Steinfurt-Borghorst)
Der 3. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 "nördlich Kläranlage Nord / südlich L590" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 16.09.2016 bis 17.10.2016 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
