Bebauungsplan Nr. 46 "Niedermühle", 5. Änderung - Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Niedermühle" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 19.10.2018 bis 19.11.2018 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Auf folgende Arten verfügbarer Umweltinformationen wird hingewiesen:
- Entwurf des Landschaftsökologischen Fachbeitrags (Stand: Oktober 2018), mit Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie der Bilanzierung der Eingriffregelung gem. § 1a (3) BauGB
- Artenschutzvorprüfung (Stand: Februar 2018), erstellt von der Arbeitsgruppe Raum und Umwelt, Münster, mit Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die planungsrelevanten Tierarten (Fledermäuse und Vögel),
- Baugrunduntersuchung (Stand: August 2017), erstellt von der Roxeler Baustoffprüfstelle, Münster, mit Aussagen zur Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagswasser
- Schalltechnische Untersuchung (Stand: Juni 2018), erstellt vom Büro Uppenkamp und Partner (Ahaus), mit Aussagen zu den Schallemissionen und -immissionen im Plangebiet und der näheren Umgebung.
- Geruchsimmissionsprognose (Stand: August 2018), erstellt vom Büro Uppenkamp und Partner (Ahaus), mit Aussagen zu den Geruchsemissionen und -immissionen im Plangebiet und der näheren Umgebung.
Umweltinformationen zum Schutzgut Boden
- Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten / Verzeichnis über schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen des Kreises Steinfurt,
- Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst NRW).
Anregungen können während der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 238 bis 240, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a (6) BauGB i. V. m. § 3 (2) Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
sowie nach Vereinbarung


