Bebauungsplan Nr. 42f "östlich Engelings Haar - Teil II" - Aufstellung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42f "östlich Engelings Haar - Teil II" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 02.01.2023 bis zum 10.02.2023 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 239 oder -238 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der Weihnachtsferien um 2 Wochen ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung


