Bebauungsplan Nr. 39 "Schoppenkamp" - 6. Änderung u. 1. Ergänzung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)
Der 6. Änderungs- und Ergänzungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 "Schoppenkamp" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 08.09.2023 bis zum 13.10.2023 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Tel.-Nr. 0 25 52 / 925 - 238 oder - 277 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der Herbstferien um eine Woche ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung


