Bebauungsplan Nr. 24 - Bagno Park - 1. Änderung (Steinfurt-Burgsteinfurt)
Der 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Bagno Park" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 i.V.m. § 4 (2) und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 29.06.2016 bis 04.08.2016 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung, Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
