Bebauungsplan Nr. 11 "Wemhöferstiege" - 6. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der 6. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 "Wemhöferstiege" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13a (2) i.V.m. § 13 und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 11.12.2020 bis zum 22.01.2021 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus,Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus aktuell bis auf unbestimmte Zeit in der Zeit
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 238 oder 239 an. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus zwischen den Feiertagen (24. bis 31.12.2020) geschlossen ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der besonderen Umstände in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens um 2 Wochen ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung


