X85. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 42f "östlich Engelings Haar - Teil II" (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der 85. Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 42f "östlich Engelings Haar - Teil II" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Zeit vom 16.09.2022 bis zum 24.10.2022 (einschließlich) zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus. Jedermann hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z. B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder 239 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der Herbstferien um 1 Woche ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung


