75. Änderung der Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 42a - Terbergerstraße - südlicher Teil (Steinfurt-Burgsteinfurt)
Der 75. Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 42a "Terbergerstraße - südlicher Teil" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Zeit vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 (einschließlich) zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus. Jedermann hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
