3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37c - Wilmsberger Hof (Steinfurt-Borghorst)
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 37c "Wilmsberger Hof" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung in der Zeit vom 06.12.2013 bis 10.01.2014 (einschließlich) zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus in der Zeit vom 24.12.2013 bis zum 01.01.2014 (einschließlich) geschlossen ist.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
