Mietspiegel
Ein Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet den Vertragspartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung individuell zu vereinbaren. Er soll helfen, Unklarheiten über die Angemessenheit von Mietpreisen auszuräumen und Mietstreitigkeiten zu vermeiden.
Folgende aktuelle Informationen stehen zur Verfügung:
- Mietspiegel 2015 mit umfangreichen Erläuterungen
- Mietwerttabelle
Die Mietwerttabelle umfasst 3 Wohnungsgrößengruppen und 6 Baujahresgruppen. Für die jeweiligen Gruppen wurden Mittelwerte für beispielhafte Wohnungen in normaler Ausstattung und ohne Modernisierung bestimmt. - Tabelle Umrechnungsfaktoren
Hiermit werden die Anpassungen für die Wohnungsfläche und das Baujahr ermittelt. - Berechnungsbogen 1
Mit Hilfe des Berechungsbogens kann die ortsübliche Vergleichsmiete für eine individuelle Mietwohnung ermittelt werden. - Berechnungsbogen 2
Hiermit werden die Anpassungen für die Modernisierungsklasse ermittelt. - Berechnungsbogen 3
Hiermit werden die Anpassungen für die Wohnungsausstattung ermittelt. - Beispiel Berechungsbögen 1 bis 3
Die Anwendung der Berechnungsbögen und der Tabelle wird hier an einem Beispiel erläutert.
Alte Mietspiegel der Kreisstadt Steinfurt
Mietwertrechner
Für eine automatische Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine individuelle Mietwohnung kann der Mietwertrechner verwendet werden. Der Grad der Modernisierung und die Wohnungsausstattung werden mit Hilfe der Berechnungsbögen 2 und 3 ermittelt.
sowie nach Vereinbarung
Kontakte:
- Geschäftsbereiche:
- 61 Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung
- 65 Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
- 66 Fachdienst Tiefbau
- 68 Fachdienst Baubetrieb
- Friedhofspflege/Bestattungen
- Grünflächenpflege (Unterhaltung)
- Hochbauunterhaltung
- Stadtreinigung (Fuhrpark)
- Straßen, Wege und Plätze (Unterhaltung)