Grundsteuerreform
Grundsteuerreform ab 01. Januar 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Bevor zum 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer in Kraft treten wird, ist eine Neuaufstellung aller Grundsteuerwerte erforderlich. Deshalb werden Sie in 2022 öffentlich aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks zum Stichtag 01.01.2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de
) in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 zu erklären.
Diesbezüglich werden Sie ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine Telefon-Hotline anbieten, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten. Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden: Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen | FINANZVERWALTUNG (nrw.de)
Bodenrichtwerte sind hier abrufbar: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de
Ein Erklärvideo finden Sie auf der Seite MeinELSTER (www.elster.de
):
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