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Google Translate

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Ja (Yes) Nein (No)

Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

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Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der digital unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de [externer Link], Link öffnet neues Fenster beantragt werden muss.

Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl.

Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.

Verfahrensablauf:

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de [externer Link], Link öffnet neues Fenster auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Kommen Sie für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins zu uns ins Rathaus. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.


Bearbeitungsdauer:

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Zeiger neutral - blau Sachgebiet Einwohner- & Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-380
E-Mail
meldewesen@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Sachgebiet Einwohner- & Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Termin vereinbaren:

Online-Terminreservierung - Einwohner- & Meldewesen

Rechtsgrundlage:

Jugenarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin
Herr Debernitz (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-460
Frau Engels (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-320
Herr Penner (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-302
Herr Wargers (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-318

leer
Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

Funktionen

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