Straßenreinigungsgebühr
Die Straßenreinigung wird vorgenommen für Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und für Fußgängerbereiche. Die Reinigung ist an eine private Firma vergeben.
Montag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Dienstag:
Von
08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von
08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Freitag:
Von
08:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Die Gebühr wird jährlich je lfd. Meter bei wöchentlicher Reinigung erhoben und beträgt ab 2019:
Sie beträgt bei der Anliegerstraße
bei 1 x wchtl. Reinigung 1,28 € pro lfd. Meter,
bei der Hauptverkehrsstraße
bei 1x wchtl. Reinigung 1,03 € pro lfd. Meter,
bei 2 x wchtl. Reinigung 2,06 € pro lfd. Meter,
bei Fußgängergeschäftsstraßen / verkehrsberuhigte Bereiche
bei 1 x wchtl. Reinigung 8,74 € pro lfd. Meter,
bei 2 x wchtl. Reinigung 17,48 € pro lfd. Meter.
Kontakte:
Albert Sträter
(Sachbearbeiter)
Justin Struck
(Sachbearbeiter)