Straßenreinigungsgebühr

Die Straßenreinigung wird vorgenommen für Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und für Fußgängerbereiche. Die Reinigung ist an eine private Firma vergeben:



Gebühren:

Die Benutzungsgebühr je Frontmeter beträgt jährlich ab 2026:

bei der Anliegerstraße
2,00 € pro lfd. Meter,

bei der Hauptverkehrsstraße
1,59 € pro lfd. Meter,

bei Fußgängergeschäftsstraßen / verkehrsberuhigte Bereiche
8,33 € pro lfd. Meter,

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.

Kontakte:

Frau Dahlmann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-139
Frau Kleymann (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-163