Beihilfen
Gewährung von Beihilfen für städt. Bedienstete und Versorgungsempfänger in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.
Sie wird durch die KVW-Beihilfekasse Münster berechnet und ausgezahlt.
Gewährung von Beihilfen für städt. Bedienstete und Versorgungsempfänger in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.
Sie wird durch die KVW-Beihilfekasse Münster berechnet und ausgezahlt.