Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich "Wilmsberg - südlich Haferkamp" (Steinfurt - Borghorst)
Der Satzungsentwurf gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) über die Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich "Wilmsberg - südlich Haferkamp" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 21.07.2017 bis 28.08.2017 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung


