Lärmaktionsplan der Kreisstadt Steinfurt - Runde 4
Am 25. Juni 2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ("EG-Umgebungslärmrichtlinie") erlassen. Mit der Richtlinie wurden die Grundlagen für die Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Die schrittweise Umsetzung der Richtlinie hat das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermindern bzw. dem Entstehen vorzubeugen.
Unter Umgebungslärm sind die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs, des Eisenbahnverkehrs, des Flugverkehrs, von Industrie- und Gewerbebetrieben (nur in Ballungsräumen) sowie Schifffahrtshäfen zu verstehen.
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist vom Bundestag u. a. mit dem "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" am 16. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt worden. Als Folge wurden im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die §§ 47 a bis f ("Lärmminderungsplanung") erlassen. Dabei sind die Begriffe Lärmminderungsplanung und Lärmaktionsplanung gleichzusetzen.
In der derzeit anstehenden 4. Stufe der Lärmaktionsplanung sollen in Steinfurt zunächst die Ergebnisse der Lärmkartierung in der Zeit vom 03.11.2023 bis zum 01.12.2023 offengelegt und die betroffenen Bürger aufgefordert werden, Anregungen vorzutragen. Auf Basis der Anregungen sollen dann der Lärmaktionsplan überarbeitet und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen werden. Wie in der bisherigen Lärmaktionsplanung befinden sich in Steinfurt die nach der EU-Richtlinie vom Lärm betroffenen Gebäude an Bundes- und Landesstraßen. Somit liegt hier die Zuständigkeit für die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, z. B. per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nr. 0 25 52 / 925 - 277 oder - 238 an.
Weitere Informationen finden Sie bei den Downloads.
sowie nach Vereinbarung

