Hundesteuer
Veranlagung zur Hundesteuer.
Die Steuer beträgt jährlich,
- für 1 Hund: 96,00 €,
- für 2 Hunde: 108,00 € je Hund,
- für 3 oder mehr Hunde: 120,00 € je Hund,
- für 1 gefährlichen Hund: 576,00 €,
- für 2 gefährliche Hunde: 648,00 € je Hund,
- für 3 oder mehr gefährliche Hunde: 720,00 € je Hund.
Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind Hunde der Rassen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden; Kreuzungen in diesem Sinne sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.
Darüber hinaus sind Hunde, für die eine Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Ziffern 1–6 Landeshundegesetz NRW festgestellt wurde., gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung.
