FNP - 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinfurt zur 2. Änderung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" zur Ergänzung einer Konzentrationszone gemäß § 1 (8) i.V.m. § 2 BauGB
Der 91. Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinfurt zur 2. Änderung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" zur Ergänzung einer Konzentrationszone liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung incl. Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 06.10.2023 bis zum 14.11.2023 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder - 237 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der Herbstferien um eine Woche verlängert worden.
sowie nach Vereinbarung

