Bebauungsplan Nr. 8 Heckenweg / Mathildenstraße / Overhege / Gräfin-Bertha-Straße - 17. Änderung der Kreisstadt Steinfurt ( Stadtteil Borghorst)
Der 17. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 "Heckenweg / Mathildenstraße / Overhege / Gräfin-Bertha-Straße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13a i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und 3 i.V.m. § 4 (2) und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begündung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 04.10.2019 bis 12.11.2019 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z. B. schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung


