Bebauungsplan Nr. 72 "Biogasanlage Hollich" - 1. Änderung und Ergänzung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der Planentwurf zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Biogasanlage Hollich" liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 03.01.2022 bis zum 04.02.2022 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus aktuell bis auf unbestimmte Zeit in der Zeit
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag u. Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
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