Bebauungsplan Nr. 71a - nordöstlich Theodor-Fontane-Straße (Steinfurt-Borghorst)
Der Aufstellungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 71a "nordöstlich Theodor-Fontane-Straße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch nebst der ergänzten Begründung und dem ergänzten Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und überarbeiteten Hinweise zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit vom 15.07.2016 bis 16.08.2016 (einschließlich) zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Die geänderten oder ergänzten Teile in der Begründung und im Umweltbericht sind grau hinterlegt. Die Ergänzungen des Geruchimmissionsschutzgutachtens sind durch einen grauen Balken mit dem Schriftzug „Ergänzung 1-5“ auf jeder Seite oben gekennzeichnet.Zusätzlich ist das jeweilige Datum grau hinterlegt.
Die Planzeichnung wurde nicht geändert oder ergänzt.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
- Umweltbericht, erstellt durch die Planungsgruppe Rein, Laer, in Zusammenarbeit mit Herrn Landschaftsarchitekt Ulrich Schultewolter, Telgte, (Stand: 29.04.2016), mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstigen Sachgütern,
- Artenschutzprüfung der Stufe I, erstellt durch die Planungsgruppe Rein, Laer, in Zusammenarbeit mit Herrn Landschaftsarchitekt Ulrich Schultewolter, Telgte, mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die planungsrelevanten Tierarten,
- Immissionsschutz-Gutachten - Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung -, erstellt durch das Büro Uppenkamp und Partner, Ahaus, vom 29.10.2015, mit Informationen zum Immissionsschutz, insb. Schallimmissionen,
- Immissionsschutz-Gutachten - Geruchsimmissionen innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 71a -, erstellt durch das Büro Uppenkamp und Partner, Ahaus, vom 07.08.2015, mit Informationen zum Immissionsschutz, insb. Geruchsimmissionen mit den Ergänzungen vom 29.10.2015, 17.12.2015, 21.12.2015, 08.04.2016 und vom 29.04.2016.
Die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- Kreis Steinfurt, Stellungnahmen vom 03.12.2013, 09.04.2014 und 04.01.2016, mit Aussagen zur Wasserwirtschaft und zum Immissionsschutz (insb. Geruchsimmissionen) sowie zum Bodenschutz und zur Abfallwirtschaft und zu Naturschutz und Landschaftspflege,
- Landwirtschaftskammer NRW, Stellungnahme vom 08.04.2014, 24.11.2015 und 02.06.2016, mit Aussagen zu den Geruchsimmissionen,
- Stadtwerke Steinfurt, Stellungnahme vom 25.11.2013, mit Aussagen zu den Schutzgütern Wasser und Pflanzen.
Die Stellungnahmen von Privaten:
- Stellungnahmen vom 07.12.2013, 06.12.2013, 04.12.2013, 09.04.2014, 10.04.2014, 11.04.2014 und 11.12.2015 deren umweltbezogene Einwendungen auf den Immissionsschutz (insb. Geruchsimmissionen) hinweisen.
Auf folgende Arten verfügbarer Umweltinformationen zum Schutzgut Boden wird außerdem hingewiesen:- Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten / Verzeichnis über schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen des Kreises Steinfurt,- Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst NRW).
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser verkürzten Auslegungsfrist gem. § 4a (3) S. 2 u. 3. BauGB, während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen, die den Aspekt der Geruchsbelastung betreffen, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
