Bebauungsplan Nr. 61a "östlich Münsterstiege" - Aufstellung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61a "östlich Münsterstiege" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13b i.V.m. § 13a (2) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 27.05.2022 bis zum 28.06.2022 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z. B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Hierzu können Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder 239 anmelden.
sowie nach Vereinbarung


