Bebauungsplan Nr. 5 "Wehrkamp / Klippkamp / Auf dem Windhorst" - 15. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)
Der 15. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 "Wehrkamp / Klippkamp / Auf dem Windhorst" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 17.01.2025 bis zum 18.02.2025 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bittel melden Sie sich unter Telefon-Nr. 0 25 52 / 925 - 238 oder - 277 an.
sowie nach Vereinbarung


