Bebauungsplan Nr. 48c "Neustraße - Ost" - 1. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)
Der 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48c "Neustraße - Ost" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 (2 und 3) i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 05.07.2023 bis zum 16.08.2023 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder - 240 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der Sommerferien um 2 Wochen verlängert worden.
sowie nach Vereinbarung


