Bebauungsplan Nr. 46 "Niedermühle" - 5. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der 5. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 "Niedermühle" der Kreistadt Steinfurt liegt gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 24.07.2020 bis 11.09.2020 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z. B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus aktuell bis auf unbestimmte Zeit in der Zeit
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag u. Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder 237 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der besonderen Umstände in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens um 2 Wochen ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung


