Bebauungsplan Nr. 33a "Industriestraße / Schützenstraße" - 2. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)
Der 2. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 33a "Industriestraße / Schützenstraße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 i.V.m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 20.08.2021 bis zum 01.10.2021 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus aktuell bis auf unbestimmte Zeit in der Zeit
| Montag bis Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Montag und Donnerstag | 14:00 bis 16:00 Uhr |
nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder 240 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der besonderen Umstände in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens um 2 Wochen ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung


