Bebauungsplan Nr. 15 "südlich Emsdettener Straße" - 20. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)
Der 20. Änderungsentwurf des Bebauunsplanes Nr. 15 "südlich Emsdettener Straße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 03.01.2022 biszum 04.02.2022 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus aktuell bis auf unbestimmte Zeit in der Zeit
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
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