Bauvoranfrage
Durch eine Bauvoranfrage kann entschieden werden, ob ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Es können einzelne baurechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre.
Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de