Arbeitslosengeld II
Am 01.01.2005 trat das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), besser bekannt unter dem Schlagwort Hartz IV, in Kraft. Gleichzeitig wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als 12. Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.
Die Leistung nach dem SGB II heißt Gundsicherung für Arbeitsuchende. Bei der neuen Leistungsart handelt es sich um das so genannte Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes und um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Jobcenters Kreis Steinfurt und auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft unter dem Stichwort Arbeitsmarktreform.
Arbeitslosengeld II-Empfänger sind in der Regel bei einer Krankenkasse pflichtversichert, sofern sie nicht familienversichert oder aufgrund einer anderen Regelung pflichtversichert sind.
Informationen über die in Steinfurt zuständigen Stellen rund um das Arbeitslosengeld II bietet das Merkblatt " Arbeitslosengeld II in Steinfurt".
Die wichtigsten Antragsvordrucke finden Sie auf dieser Seite unten. Besonders bei einem Erst-Antrag (Hauptantrag) können weitere Vordrucke erforderlich sein. Für weitere Auskünfte stehen die Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Hilfeangebote wie gebrauchte Kleidung, Möbel usw. und die Steinfurter Tafel finden Sie hier.