Abschrift aus der Führerscheinkartei
Die Abschrift sollte schriftlich beantragt werden. Um eine rasche und reibungslose Ausstellung einer Abschrift aus der Führerscheinkartei zu gewährleisten, kann die Bearbeitung im Regelfall nur gegen Vorauskasse erfolgen.
Zuständig ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt .
Kreis Steinfurt

Tecklenburger Straße 10
48565
Steinfurt