70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Steinfurt - Aufstellung eines sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
gemäß § 5 Abs. 2b BauGB und gleichzeitige Aufhebung der 8. und 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Steinfurt
Der Entwurf des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen gemäß § 5 Abs. 2b BauGB liegt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
in der Zeit vom 02.01.2014 bis 03.02.2014 (einschließlich)
während der Dienststunden im Foyer des Rathauses bzw. Zimmer 238 bis 240, II. Obergeschoss, Emsdettener Straße 40, 48565 Steinfurt, Stadtteil Borghorst, zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche aus. Jedermann hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zur Aufstellung eines sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ wird die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB der Aufhebung der 8. und der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Steinfurt gem. § 1 (8) BauGB durchgeführt.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
