35. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 4b "westlich Ochtruper Straße / nördlich Friedrich-Ebert-Straße" (Steinfurt - Burgsteinfurt)
Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 4b "westlich Ochtruper Straße / nördlich Friedrich-Ebert-Straße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 4 (2) und § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung mit geändertem Geltungsbereich und abgeändertem Planinhalt sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 05.08.2016 bis 30.09.2016 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Geänderter Geltungsbereich:
„Der Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Burgsteinfurt, Flur 41, Flurstücke 317, 394, 395, 396 tlw., 397, 399 und 603 tlw. und wird nunmehr wie folgt umgrenzt:
Süden:
Vom südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 317 in Richtung Westen durch die südliche Grenze des Flurstücks 317 bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 317;
Westen:
vom letztgenannten Punkt in Richtung Norden durch die westliche Grenze des Flurstücks 317 bis zum südlichen Grenzpunkt des Flurstücks 399, weiter in Richtung Norden durch die östliche Grenze des Flurstücks 399 bis zum südlichen Grenzpunkt des Flurstücks 397, von dort weiter in Richtung Norden durch westlichen bzw. nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 397, 633, 395 und 394 bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 394;
Norden:
vom letztgenannten Punkt in Richtung Osten auf einer geraden Linie (mit einem Abstand von ca. 1,0 m parallel zur südlichen Gebäudekante des aktuell vorhandenen Objektes Ochtruper Straße 147) auf das Flurstück 632 und auf einer Länge von ca. 190 m bis auf die westliche Grenze des Flurstücks 631;
Osten:
vom letztgenannten Punkt in Richtung Süden durch die westliche Grenze des Flurstücks 631bis auf die nördliche Grenze des Flurstücks 633, von dort in Richtung Osten durch die nördliche Grenze des Flurstücks 633 bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 634, vom dort in Richtung Süden durch die westliche Grenze des Flurstücks 634 bis zum südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 317.
Alle genannten Flurstücke liegen in der Flur 41 der Gemarkung Burgsteinfurt.
Der Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes hat nun eine Gesamtgröße von ca. 28.390 qm.“
Abgeänderter Planinhalt:
„Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreisstadt Steinfurt hatte bisher folgende Darstellung zum Inhalt: „Die dargestellten Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Handel“ und die dargestellten Gewerblichen Bauflächen werden geändert in Sonderbaufläche „Gartencenter einschließlich zoologischer Bedarf sowie Baumarkt einschließlich Möbel und Teppiche, maximale Verkaufsfläche 15.000 qm“. Die textlichen Darstellungen legen für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente gemäß beigefügter Steinfurter Sortimentsliste maximal 10% der Gesamtverkaufsfläche fest.“
Das Verfahren der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes soll nunmehr mit folgenden Planinhalten bzw. Darstellungen für den geänderten Planbereich fortgesetzt werden: „Für den Änderungsbereich, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Handel“ und Gewerbliche Bauflächen dargestellt ist, erfolgt eine Darstellung von Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel, Garten- und Baufachmarkt, maximale Gesamtverkaufsfläche 8.690 qm“.“
sowie nach Vereinbarung
