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Google Translate

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Sperrzeit / Verkürzung und Aufhebung für Gaststättenbetriebe und Vergnügungsstätten

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Durch Rechtsverordnung der Landesregierung ist die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften -stehendes Gewerbe- von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr und für öffentliche Vergnügungsstätten von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgesetzt worden.

Die Sperrzeit kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse allgemein oder für einzelne Betriebe verkürzt oder aufgehoben werden.

Die generelle Aufhebung der Sperrzeit gilt nur für Schank- und Speisewirtschaften.

Die Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr.

Besonderheiten:

Sperrzeit für Außenrestaurationen

Gem. § 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Sperrzeit für Schank-/Speisewirtschaften im Gebiet der Kreisstadt Steinfurt beginnt die allgemeine Sperrzeit für Außenrestaurationen in Kern-/Mischgebieten, in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in der Kreisstadt Steinfurt

  1. in der Woche um 23:00 Uhr und
  2. darüber hinaus in den Nächten zu Samstag, zu Sonntag und an den Vorabenden der gesetzlichen Feiertage - mit Ausnahme der stillen Feiertage - um 24:00 Uhr. Dies gilt nicht für Außenrestaurationen in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten.

notwendige Unterlagen:

  • gültige Gaststättenerlaubnis / Gestattung
  • formularmäßiger bzw. formloser Antrag
  • Personalausweis


Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

  • Einzelsperrzeitverkürzungen /-aufhebungen aus besonderem Anlaß je Stunde 10,00 €
  • Dauersperrzeitverkürzungen /-aufhebungen (max. 1 Jahr) 15,00 € bis 100,00 €

Kontakte:

Frau Janssen (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-354
Frau Laumann (Fachdienstleiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-353

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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