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Ja (Yes) Nein (No)

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

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Sonstiges

Aus besonderem Anlass, z. B. Schützenfeste, kann unter erleichterten Voraussetzungen ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe gestattet werden.

Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.

Bei der Verwendung von Getränkeschankanlagen ist die beabsichtigte Inbetriebnahme im Vorfeld der Veranstaltung dem Ordnungsamt anzuzeigen.

vorzulegende Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag. Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer des Antragstellers, Anlass und Zeitraum des Gaststättenbetriebes; örtliche Lage, Art und Anzahl der Getränke-, Speisenstände


Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

25,00 € bis 200,00 €

Zeiger neutral - blau Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 - Antrag (Fachdienst Sicherheit & Ordnung)

Rechtsgrundlage:

Gaststättengesetz

Kontakte:

Frau Janssen (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-354

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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