Melderechtliche Bescheinigungen
Meldebescheinigung
Die Kreisstadt Steinfurt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Wohnung gemeldet sind.
Die Bescheinigung kann schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
Ab sofort beinhaltet das Formular eine Bezahlfuntion per PayPal oder Kreditkarte.
Sollten Sie diese Bezahlarten nicht nutzen wollen/können, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
sowie nach Vereinbarung
Termin vereinbaren:
Gebühren:
9,00 €
Gebührenfrei sind:
- Bescheinigung für das Versorgungsamt
- Haushaltsbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes vorlegen müssen
- Meldebescheinigungen für Rentenzwecke
Rechtsgrundlage:
Bundesmeldegesetz -BMG-
Kontakte:
Herr Debernitz
(Sachbearbeiter)
Frau Engels
(Sachbearbeiterin)
Herr Penner
(Sachbearbeiter)
Herr Wargers
(Sachbearbeiter)