Auskunftssperren
Auf Antrag kann eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten.
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
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sowie nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage:
Bundesmeldegesetz -BMG-