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Bürgerantrag für Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

Inhaltsbereich

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Kreisstadt Steinfurt, die oder der seit mindestens drei Monaten in Steinfurt wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Kreisstadt Steinfurt an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Die antragstellende Person oder Gemeinschaft ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

Download/Link:

Bürgerantrag für Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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