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Ja (Yes) Nein (No)

Wohngeld

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Sonstiges
  • Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld
  • Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
    Online-Antrag Mietzuschuss (Mietwohnungen) [externer Link], Link öffnet neues Fenster
  • Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
    Online-Antrag Lastenzuschuss (Eigentum) [externer Link], Link öffnet neues Fenster

Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe.

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heimes
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Einkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftskosten, z. B. Kaltmiete und Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, allerdings ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser und die Kosten der Haushaltsenergie.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie schriftlich in der Wohngeldstelle der Kreisstadt Steinfurt.

Es stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung. Gehen Sie auf der Seite zu dem Punkt

  • Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen

Auf der gleichen Seite finden Sie auch ein Erklärvideo zum Wohngeld.

Wohngeld - Erklärvideo© Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner [externer Link], Link öffnet neues Fenster ausrechnen lassen. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner, daran schließt sich die Online-Antragstellung an.

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Hier kann online über den Wohngeldrechner [externer Link], Link öffnet neues Fenster des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

  • Informationen in englisch
  • Informationen in türkisch


Zeiger neutral - blau Fachdienst Soziales
Zeiger neutral - blau Wohngeldstelle
Zeiger neutral - blau Fachdienst Soziales
Zeiger neutral - blau Wohngeldstelle

 
Zeiger neutral - blau Wohngeld - Online-Antrag Lastenzuschuss
Zeiger neutral - blau Wohngeld - Online-Antrag Mietzuschuss

Kontakte:

Frau Brüffer (Sachbearbeiterin)
Buchstaben
L - S ohne Sch
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-316
Frau Hauptmeier (Sachbearbeiterin)

Wohngeld Buchstaben
Sch, T - Y

vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-317
Frau Ortmeier (Sachbearbeiterin)

Wohngeld Buchstaben
F - K, Z

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E-Mail
Telefon 02552 / 925-314
Frau Wichmann (Sachbearbeiterin)

Wohngeld Buchstaben
A - E

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E-Mail
Telefon 02552 / 925-315

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48565 Steinfurt

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