Sondernutzungen Lagerung Baumaterial etc.

Als Straßenbaulastträger ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Kreisstadt Steinfurt verkehrssicherungspflichtig. Werden öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch genutzt (z. B.: Baumaterial-, Container- und Gerätelagerung, Kran- oder Gerüstaufstellung), bedarf diese Sondernutzung gemäß § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) der Genehmigung des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung.

Die Sondernutzungsgenehmigung soll u. a. dem Schutz und der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Leichtigkeit des Verkehrs dienen.

Der Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen ist rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens einzureichen.



Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

gebührenpflichtig - in der Regel 82,50 €

Kontakte:

Frau Scheipers (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-356