Sondernutzungen Lagerung Baumaterial etc.
Als Straßenbaulastträger ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Kreisstadt Steinfurt verkehrssicherungspflichtig. Werden öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch genutzt (z. B.: Baumaterial-, Container- und Gerätelagerung, Kran- oder Gerüstaufstellung), bedarf diese Sondernutzung gemäß § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) der Genehmigung des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung.
Die Sondernutzungsgenehmigung soll u. a. dem Schutz und der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Leichtigkeit des Verkehrs dienen.
Der Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen ist rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
sowie nach Vereinbarung