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Reisepass

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Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.

Als Passersatzpapier innerhalb der EG gilt der gültige Personalausweis oder vorläufige Personalausweis (siehe unter Personalausweis).

Über die Einreisebestimmungen ausländischer Staaten informiert das Auswärtige Amt. Nähere Informationen zum ePass finden Sie unter www.bmi.bund.de und www.epass.de.

In dringenden Fällen außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei. 

Auf dem Chip des Reisepasses werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert.

Voraussetzungen für einen Reisepassantrag:

  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Der Antragsteller muss in Steinfurt gemeldet sein.

Antragstellung:

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat, müssen Sie eigenhändig unterschreiben und Fingerabdrücke abgeben. Ihre Anwesenheit ist deshalb und wegen der Identitätsprüfung unabdingbar.

Behinderte und kranke Personen, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Meldeamt aufzunehmen.

Dagegen kann der Pass, auch von einer(m) schriftlich Bevollmächtigten, die(der) sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Antrag für minderjährige Kinder:

Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. 
Können nicht beide Elternteile persönlich beim Meldeamt vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat.  

Gültigkeit:

  • 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
  • sonst 10 Jahre
  • Eine Verlängerung der Gültigkeit des Passes ist nicht möglich.

Für Ihren Antrag benötigen Sie:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Kinderreisepass/ Kinderausweis oder
  • Ihren Personalausweis

(Sind die Ausweisdokumente verloren oder sind sie gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.)

  • ein neues Lichtbild, dass den internationalen Standards entspricht und für die biometrische Kontrolle geeignet ist.
    Das Lichtbild für den neuen ePass wird nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Nähere Angaben: www.bundesdruckerei.de

Bearbeitungsdauer:

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 6 - 8 Wochen.

Zeiger neutral - blau Sachgebiet Einwohner- & Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-380
E-Mail
meldewesen@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Sachgebiet Einwohner- & Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Termin vereinbaren:

Online-Terminreservierung - Einwohner- & Meldewesen

Gebühren:

  • 70,00 Euro für Personen über 24 Jahren
  • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren

Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Antragstellung, ob dies für Sie in Frage kommt.

  • zusätzliche Gebühr: 22,00 Euro

In eiligen Fällen kann ein Express-Pass beantragt werden. Der Express-Pass ist innerhalb von wenigen Werktagen lieferbar.

  • zusätzliche Gebühr: 32,00 Euro.
Zeiger neutral - blau Vollmacht zur Abholung von Dokumenten (Meldewesen)
Zeiger neutral - blau Zustimmungserklärung gesetzliche Vertreter - Ausweise und Pässe (Meldewesen)

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin
Herr Debernitz (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-460
Frau Engels (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-320
Herr Penner (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-302
Herr Wargers (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-318

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Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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