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Niederschlagswassergebühr

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Gebühren
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Die Niederschlagswassergebühr dient der Finanzierung des öffentlichen Kanalnetzes, über das Regenwasser von Grundstücken abgeleitet wird. Die Berechnung der Gebühr erfolgt auf Grundlage der sogenannten abflusswirksamen Flächen eines Grundstücks. Dabei handelt es sich um bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hierzu zählen insbesondere Dachflächen sowie versiegelte Flächen wie Zufahrten, Wege oder Terrassen. Die festgesetzte Niederschlagswassergebühr wird im Grundbesitzabgabenbescheid ausgewiesen.



Zeiger neutral - blau Steuern
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen
Zeiger neutral - blau Steuern
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen

Gebühren:

Gebührensatzgültig abGebühr / m²
für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers2026

0,57 €

bei Dachbegrünung gem. § 5 Abs. 5 der Satzung2026

0,11 €

beim Auffangen gem. § 5 Abs. 6 der Satzung2026

0,29 €

Zeiger neutral - blau 6.05 Entwässerungssatzung ab 01.01.2016
Zeiger neutral - blau 6.05.1 Entwässerung - Beitrags- und Gebührensatzung ab 01.01.2016 incl. Nachträgen
Zeiger neutral - blau 6.05.2 Entwässerung - Gebührentarif ab 2026
Zeiger neutral - blau Auskunftsbogen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr und der Wasser- und Bodenverbandsgebühr
Zeiger neutral - blau Niederschlagswassergebühr - Erklärung für die Berechnung
Zeiger neutral - blau Niederschlagswassergebühr - Erläuterungen zur Ermäßigung

Kontakte:

Team Steuern
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-777
Frau Laukamp (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail

leer
Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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