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Grundsteuer B

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Aktueller Hinweis:

Im Mai 2026 verschickt die Kreisstadt Steinfurt neue Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026. Hintergrund ist, dass der Rat der Kreisstadt Steinfurt in seiner Sitzung am 07.05.2026 rückwirkend zum 01.01.2026 einen einheitlichen Hebesatz in Höhe von 779 % für alle Grundstücke der Grundsteuer B beschlossen hat. Weitere Informationen erhalten sie hier:

  • Beiblatt zum Grundsteuerbescheid, Stand Mai 2026

Allgemeines:

Die Grundsteuer B wird erhoben für alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht unter die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) fallen.

Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.

Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.
Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuermessbetrages festgesetzt.

Die Grundsteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag x Grundsteuerhebesatz

Ab dem Veranlagungsjahr 2012 werden mit der Grundsteuer B auch die Kosten des Winterdienstes sowie der
Parkplatz- und Radwegereinigung finanziert, die bisher über die Straßenreinigungsgebühren abgerechnet wurden. 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird vom Rat der Kreisstadt Steinfurt beschlossen und beträgt ab dem 01.01.2025: 779 %

Die Entwicklung der Hebesätze:

ab 2026779 %
2025
(Grundsteuerreform)
1.078 %691 %
2020 - 2024642 %
2019:638 %
2018:613 %
2017:592 %
2016:569 %
2015:465 %
2012 - 2014:451 %
2011:433 %
2005 - 2010:401 %
2003 - 2004:381 %
1998 - 2002:360 %
1997:320 %
1995 - 1996:300 %


Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen
Zeiger neutral - blau Steuern
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen
Zeiger neutral - blau Steuern

Zeiger neutral - blau 2.06 Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer 2026
Zeiger neutral - blau Grundbesitzabgaben - Erklärung zur Zahlung (Fachdienst Finanzen)

Kontakte:

Team Steuern
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-777
Frau Dahlmann (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Frau Kleymann (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Frau Laukamp (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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