BAföG
Zuständig für die Förderung der schulischen Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Sozialamt des Kreises Steinfurt .

Zuständig für die Förderung der schulischen Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Sozialamt des Kreises Steinfurt .